Finanzierung

Bei ihrer Finanzierung verzichtet die Evangelisch-methodistische Kirche bewusst auf die Einziehung von Kirchensteuern durch die Finanzämter. 

Als Freikirche setzt sie auf die freiwillige Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung am Leben der Gemeinde und Kirche, so wie es auch in der fünften Fragen anlässlich der Aufnahme in die
Kirchengliedschaft zum Ausdruck kommt. Das heißt: In der Evangelisch-methodistischen Kirche kann jede/r die Höhe seiner/ihrer Spenden selbst festlegen.

Ein kompliziertes System sorgt dafür, dass neben der einzelnen Gemeinde auch die Gesamtkirche sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert werden können ("Umlage"). Dabei werden finanzschwache Bezirke durch finanziell stärkere Bezirke gestützt.

Der neben der Umlage verbleibende Betrag steht jedem Bezirk (der aus einer oder mehreren Gemeinden besteht) für seine eigenen Aufgaben und Aufwendungen zur Verfügung ("Verfügungssumme"). Alle Investitionen (zum Beispiel in neue Gebäude) müssen grundsätzlich selbst finanziert werden; eine innerkirchliche Darlehensgewährung ist allerdings möglich.
Durch Eigenleistung (zum Beispiel bei Bauten oder Renovierungen) oder durch ehrenamtliche Mitarbeit bei innergemeindlichen Aufgaben (zum Beispiel Organistendienst, Küsterdienste) werden Kosten eingespart.
Im Haushalt einer Gemeinde gibt es darüber hinaus noch "Durchlaufpos-
ten", das heißt Beträge, die an innerkirchliche Werke (wie zum Beispiel die "Weltmission") oder an außerkirchliche Institutionen (wie zum Beispiel "Brot für die Welt") gehen.

Seit der Wiedervereinigung sammelt die Evangelisch-methodistische Kirche außerdem durch die Aktion "Einer trage des andern Last" freiwillige Spenden zur Stützung des Haushalts der Ostdeutschen Jährlichen Konferenz (Neue Bundesländer).

Wenn Sie uns unterstützen wollen, können Sie das tun durch einen Spendenklick.