| Finanzierung | |
Bei ihrer Finanzierung verzichtet die Evangelisch-methodistische Kirche bewusst auf die Einziehung von Kirchensteuern durch die Finanzämter. |
|
|
|
|
Als Freikirche setzt sie auf die freiwillige Bereitschaft zur finanziellen Beteiligung am Leben der Gemeinde und Kirche, so wie es auch in der fünften Fragen anlässlich der Aufnahme in die Kirchengliedschaft zum Ausdruck kommt. Das heißt: In der Evangelisch-methodistischen Kirche kann jede/r die Höhe seiner/ihrer Spenden selbst festlegen. Ein kompliziertes System sorgt dafür, dass neben der einzelnen Gemeinde auch die Gesamtkirche sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziert werden können ("Umlage"). Dabei werden finanzschwache Bezirke durch finanziell stärkere Bezirke gestützt. Der neben der Umlage verbleibende Betrag steht
jedem Bezirk (der aus einer oder mehreren Gemeinden besteht) für seine
eigenen Aufgaben und Aufwendungen zur Verfügung ("Verfügungssumme").
Alle Investitionen (zum Beispiel in neue Gebäude) müssen grundsätzlich
selbst finanziert werden; eine innerkirchliche Darlehensgewährung ist
allerdings möglich. Seit der Wiedervereinigung sammelt die Evangelisch-methodistische Kirche außerdem durch die Aktion "Einer trage des andern Last" freiwillige Spenden zur Stützung des Haushalts der Ostdeutschen Jährlichen Konferenz (Neue Bundesländer). Wenn Sie uns unterstützen wollen, können Sie das tun durch einen Spendenklick. |
|