EmK Bezirk Rutesheim
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  • Nutzungsbedingungen Spielgelände Lerchenberg

    Auf Antrag kann Gruppen, Schulklassen, Kindergärten und Vereinen die Benutzung des Geländes von Fall zu Fall gestattet werden. Die Genehmigung wird schriftlich erteilt.
    Die Genehmigung kann über das Formular zur Terminanfrage angefragt werden.

    1. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung des Geländes.

    2. Der Nutzer übernimmt im Rahmen seiner Nutzung bzw. Veranstaltung die Verkehrssicherungspflichten und er haftet auch unmittelbar gegenüber Dritten für Unfälle, Personen- und Sachschäden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
    Die EmK übernimmt für Unfälle auf dem Spielgelände keine Haftung. Der Nutzer hat für eine angemessene Sicherung etwaiger Haftpflichtansprüche von Seiten der EmK oder von Seiten Dritter Sorge zu tragen und diese nachzuweisen. Gegenüber der EmK können Haftpflichtansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung ergeben, nicht geltend gemacht werden.

    3. Der Nutzer muss vor dem Beginn jeder Belegung bzw. Nutzung zumindest eine Sichtkontrolle durchführen und beschädigte Einrichtungen bzw. Gefahrstellen sperren und die Ansprechperson der EmK über die Beschädigung unverzüglich informieren.
    Der Nutzer hat aufgetretene Schäden bzw. Mängel an Inventar und Außenanlagen der Ansprechperson der EmK umgehend bekannt zu geben. Er haftet für Schäden an Inventar, und Außenanlagen, sofern diese im Rahmen oder im Zusammenhang der Nutzung durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder Teilnehmer verursacht werden, in vollem Umfang. Die Beweislast für eine anderweitige Verursachung während der Nutzungszeit und für die Zeit der Vor- und Nachbereitung trägt der Nutzer.

    4. Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt, sofern kein Grill-/ Feuerverbot für die Stadt Rutesheim bzw. im Landkreis gilt.
    Vor Verlassen des Geländes ist das Feuer zu löschen.
    Für Schäden, die durch Grillen und offenes Feuer an anderen Stellen entstehen – insbesondere am Waldrand, haften die Verursacher.

    5. Das Gelände darf mit dem PKW nicht direkt angefahren werden. Parkplätze stehen an der Straße zwischen Rutesheim und Flacht zur Verfügung (Wanderparkplatz rechts der Straße und kleiner Parkplatz links der Straße).
    Ein Fahrzeug kann für Transporte und als Notfall-Fahrzeug am Waldrand beim Spielgelände während der Platzbenutzung geparkt werden.

    6. Hunde sind an die Leine zu nehmen.

    7. Das Gelände ist sauber zu verlassen. Der anfallende Müll (leere Flaschen, restliches Grillgut, Speisereste usw.) ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

    8. Den Anweisungen des jeweiligen Platzwartes ist Folge zu leisten.

    9. Zelten ist nicht erlaubt. (Sonderregelung für EmK-Gruppen mit Genehmigung.)

    10. Das Teilstück am unteren „Spielfeld“ des Geländes, auf dem der Wald-Kindergarten sein Domizil hat, ist von der Nutzung ausgenommen und darf nicht betreten werden.

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